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Staplerschein

Amtlich wird er Flurfördermittelschein genannt, umgangssprachlich einfach der Staplerschein. Es ist der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Nachweis zur Befähigung, ein Flurförderzeug zu fahren und bedienen zu können. Die Grundlage für den Erwerb eines Staplerscheins ist in der DGUV 308-001 festgelegt.

Jede Person, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in einem Unternehmen ein Flurförderzeug bedient, muss durch einen Staplerschein ihre Befähigung dazu nachweisen. Diese Befähigung wird durch eine entsprechende theoretische und praktische Schulung mit jeweils einer erfolgreich abzulegenden Abschlussprüfung erreicht.

Wir bieten Ihnen die Durchführung der Staplerschulung Ihrer Mitarbeiter in Theorie und Praxis sowohl extern in unseren Schulungsräumen als auch intern bei Ihnen im Unternehmen. Interne Schulungen, soweit dazu die Möglichkeit besteht und die Teilnehmerzahl ausreichend ist, besitzen hierbei den Vorteil, dass die Mitarbeiter auf den Flurförderzeugen geschult werden, die sie später in der Arbeit bedienen werden. Zudem entfallen die Anfahrtswege zur externen Schulung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird der Staplerschein ausgestellt.

Unsere Ausbilder verfügen neben der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang für AusbilderInnen von Bedienpersonen für Flurförderzeuge über langjährige Erfahrung in verschiedenen Typen von Flurförderzeugen. Wir können Ihnen daher alle drei Qualifizierungsstufen anbieten, die im Erwerb des Staplerscheines möglich sind.

 

Rufen Sie uns jetzt an und lassen Sie sich von uns unverbindlich zum Thema Staplerschein beraten.

 

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