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Flurförderzeuge mit Dieselmotoren als Antriebe, auch bei der Verwendung von alternativen Kraftstoffen wie Bio-Diesel, erzeugen im Betrieb mit ihren Abgasen krebserregende Rußpartikel und Kohlenmonoxid. Zur Gewährleistung, dass diese Abgas-Emissionen unterhalb der zugelassenen Konzentrationen bleiben, muss bei allen entsprechenden Fahrzeugen eine Abgasprüfung durchgeführt werden.

Diese Abgasprüfung ist bei allen innerbetrieblich im Unternehmen eingesetzten Flurförderzeugen mit Dieselmotoren durchzuführen, unabhängig von deren Einsatzort, ob nun in geschlossenen, teilweise geschlossenen Räumen oder im Freien. (Dies gilt nicht für Fahrzeuge mit einer Straßenzulassung, die der StVZO § 29 unterliegen).

Die Anforderungen bezüglich der Abgas-Emissionen sind in der technischen Richtlinie für Gefahrstoffe TRGS 554 festgehalten. Die Abgasmessung an mit Dieselmotoren angetriebenen Flurförderzeugen sind mindestens einmal jährlich bzw. nach spätestens 1500 Betriebsstunden durchzuführen.

Gemäß der Richtlinie TRGS 554 erfolgt die Abgasuntersuchung nach der Motorwartung entsprechend den Angaben des Herstellers.

Alle AU sind schriftlich festzuhalten. Folgende Daten sind in einem entsprechenden Protokoll einzutragen:

·         Daten des Dieselmotors und des Fahrzeuges oder Gerätes

·         Messdrehzahl

·         Trübungswert oder Schwärzungszahl

·         Betriebsstunden

·         Datum der AU

Ein regelmäßig gewarteter Dieselmotor ist nicht nur ein gesundheitlicher Vorteil für die MitarbeiterInnen in diesem Bereich Ihres Unternehmens. Die der AU vorangehende Wartung erhöht auch die Lebensdauer des Fahrzeuges und sorgt für eine gleichbleibende Leistung.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Durchführung der Wartung und der AU an Ihren dieselgetriebenen Flurförderzeugen.

Wir sind für Sie da!

Mit unserer Erfahrung und unserer hohen Fachkenntniss sind wir für Sie da, wenn es um die Erst- und Intervall-Prüfung ihrer Flurförderzeuge geht. Ob nun der Frontstapler zum Beladen von Lkws, Kommissionierfahrzeuge in Hochregallagern, Seitenstaplern, handgeführten Hubwagen oder anderen Flurförderzeugen. Unsere Techniker führen vor Ort die Prüfung in Abstimmung mit Ihnen aus, um den betrieblichen Ablauf so wenig wie nur möglich zu stören.

Im Weiteren können wir für Sie die Einhaltung der Prüfintervalle überwachen. Steht eine Prüfung an, werden Sie von uns zur Terminvereinbarung informiert. Rufen Sie uns jetzt an. 

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