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Prüfung der Treibgasanlage von Flurförderzeugen mit Treibgas-Antrieb

Viele Unternehmen setzen ihre Flurförderzeuge zugleich im Freien wie auch in teilweise geschlossenen Bereichen ein. Hier kann statt des wahlweisen Einsatzes von Diesel- oder Elektro-Flurförderzeugen auch ein Fahrzeug mit Treibgasantrieb (Flüssiggas) verwendet werden.

Die Vorteile bestehen in geringeren Abgas-Emissionen als die eines Dieselantriebs und geringeren Kosten in Anschaffung und Unterhalt gegenüber einem E-Flurförderzeug bei vergleichbarer Leistung.

Prüfungen und Prüfungsintervalle

Da mit Treibgas betriebene Flurförderzeuge nicht im Detail in der FEM 4.004 aufgeführt sind, wird die Prüfung der Treibgasanlage über die BGV D34 geregelt.

In § 33 der BGV D34 ist festgelegt, das Flüssiggasanlagen auf ordnungsgemäße Installation und Dichtheit zu prüfen sind:

·         Vor der ersten Inbetriebnahme

·         Nach Instandsetzungsarbeiten

·         Nach Veränderungen an der Anlage

·         Nach Betriebsunterbrechungen, die länger als ein Jahr dauerten

Davon abgesehen müssen ortsveränderliche Flüssiggasanlagen alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person überprüft werden.

Wir sind für Sie da!

 

Mit unserer Erfahrung und unserer hohen Fachkenntnis sind wir für Sie da, wenn es um die Funktionsfähigkeit ihrer Flurförderzeuge geht. Ob nun der Frontstapler zum Beladen von Lkws, Kommissionierfahrzeuge in Hochregallagern, Seitenstaplern, handgeführten Hubwagen oder anderen Flurförderzeugen. Unsere Techniker führen vor Ort die Prüfung und Dokumentation der Treibgasanlage an Ihrem Flurförderzeug in Abstimmung mit Ihnen aus, um den betrieblichen Ablauf so wenig wie nur möglich zu stören.

Im Weiteren können wir für Sie die Einhaltung der Prüfintervalle überwachen. Steht eine Prüfung an, werden Sie von uns zur Terminvereinbarung informiert. Rufen Sie uns jetzt an.

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